Aufbewahrung von Nachlassakten, Staatliches Notariat DDR

  • Hallo, wir haben hier ein Problem mit Nachlassakten, die im Staatsarchiv aufbewahrt werden.

    Also konkret sind Nachlassakten, die zu DDR Zeiten das Staatliche Notariat geführt hat, durch unsere Verwaltung wegen Platzmangels dem Staatsarchiv übergeben worden.

    Bisher gab es keine Probleme damit, dass die Akten zur Bearbeitung durch das Nachlassgericht auf entsprechende Anforderung vom Staatsarchiv hierher übersandt worden sind. Nun gibt es offenbar neue Bearbeiter dort, die die Akten nicht mehr versenden wollen. Als Begründung wird darauf verwiesen, dass das Amtsgericht nicht Rechts- bzw. Funktionsnachfolger des Staatlichen Notariats sei. Das das falsch ist, ist uns allen klar - zumindest Funktionsnachfolge ist ja wohl offensichtlich - doch wo genau es steht, wissen wir nicht.

    Wir gehen mal davon aus, dass es sich aus dem Einigungsvertrag ergeben sollte (oder EGBGB ?). Kann jemand helfen? Wo müssen wir suchen?

    Vielen Dank!

  • Der Einfachheit halber ist m.E. nicht einmal mit dem historischen Verordnungsgeber zu argumentieren:

    Für LSA in Nr. 3 der AV Verwahrung von erbfolgerelevanten Urkunden und Benachrichtigungen in Nachlasssachen JMBl. LSA. 2011, 489

    Für Brandenburg in II Nr. 1 AV Benachrichtigung in Nachlasssachen vom 30. November 2010 (JMBl/10, [Nr. 12], S.90), zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 17. November 2014 (JMBl/15, [Nr. 1], S.2)

    Für Sachsen, in II Nr. 2.2 VwV Nachlasssachen vom 23. Januar 2001 (SächsABl. S. 169), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. Juli 2012 (SächsABl. S. 982) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199)

    ...

    um nur mal 3 Verordnungen zu nennen, die anderen Neuen Länder werden ähnliche AV's gestrickt haben - mit dem folgenden Umkehrschlussargument.

    Wenn ein Amtsgericht nicht Amtsfolger in diesem Fall wäre, warum sollte es dann noch Sterbefallnachrichten erhalten.

    Für mich wäre das hier ein ganz klarer Fall für ein höfliches, aber bestimmtes Schreiben an die Kollegen des Staatsarchivs und sofern das nicht für die Zukunft helfen mag, sollte man sich auch nicht für das Wort der Dienstaufsicht scheuen....

  • Vielen Dank für deine Hinweise. Ein Schreiben unserer Verwaltung ist schon rausgegangen, hat jedoch nicht geholfen. Nun ist eine grundsätzliche Klärung durch unsere Verwaltung geplant und daher benötigen wir stichhaltige Argumente.

    Kann da vielleicht noch jemand helfen? Vielen Dank

  • Ich werfe mal § 13 GVG und vom Einigungsvertrag die Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 lit. a) und e), Nr. 28 lit. e), g) und k) in die Waagschale.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (8. Februar 2023 um 10:42) aus folgendem Grund: EV ergänzt

  • Gern geschehen.

    Die Frage hatte mich dann nämlich doch interessiert, daher habe ich mich auf die Suche begeben. Zum Glück hatte ich etwas Zeit, da ich tatsächlich auch keine Hinweise veröffentlicht gefunden habe. Also mußte ich echt Einigungsvertrag lesen und dafür zuerst den Urtext finden. Andererseits recherchiere ich gern mal. :) Wer weiß, wozu man es noch mal braucht...

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