Hallo, wir haben hier ein Problem mit Nachlassakten, die im Staatsarchiv aufbewahrt werden.
Also konkret sind Nachlassakten, die zu DDR Zeiten das Staatliche Notariat geführt hat, durch unsere Verwaltung wegen Platzmangels dem Staatsarchiv übergeben worden.
Bisher gab es keine Probleme damit, dass die Akten zur Bearbeitung durch das Nachlassgericht auf entsprechende Anforderung vom Staatsarchiv hierher übersandt worden sind. Nun gibt es offenbar neue Bearbeiter dort, die die Akten nicht mehr versenden wollen. Als Begründung wird darauf verwiesen, dass das Amtsgericht nicht Rechts- bzw. Funktionsnachfolger des Staatlichen Notariats sei. Das das falsch ist, ist uns allen klar - zumindest Funktionsnachfolge ist ja wohl offensichtlich - doch wo genau es steht, wissen wir nicht.
Wir gehen mal davon aus, dass es sich aus dem Einigungsvertrag ergeben sollte (oder EGBGB ?). Kann jemand helfen? Wo müssen wir suchen?
Vielen Dank!