"Ehrenamtspauschale" - Einkommen

  • Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Beratungshilfeantrag:

    Der Antragsteller erhält für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale von 200,00 Euro.

    Nach MüKOZPO/Wache ZPO § 115 Rn. 38 ist diese Pauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

    Im Antrag wurden aber die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer geltend gemacht.

    Abzugsfähig sind ja die Aufwendungen, die mit Erzielung des Einkommens verbunden sind.

    Da die Ehrenamtspauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, würde ich auch keine Werbungskosten abziehen. Liege ich hier richtig?

    Vielen Dank vorab!

  • Was ist denn das sonstige Einkommen des Antragstellers?

    ALG/Bürgergeld?

    Wäre aber bei der KFZ Haftpflicht vorsichtig, sie nicht abzuziehen, vgl. insoweit:

    "Zu berücksichtigen sind in der Regel die Kfz-Versicherung für ein beruflich, wegen einer Gehbehinderung oder sonst aus besonderen Gründen benötigtes Fahrzeug, ebenso bei einem Arbeitssuchenden, der das Fahrzeug für die in Aussicht genommene Arbeit benötigt,"

    (MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 34)

    Wäre da also für Augenmaß, hängt aber halt von deinem individuellen Fall ab.

    Meistens sind das ja nicht die Wahnsinnssummen, landest du ohne Berücksichtigung denn wirklich auf der Kippe?

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Danke für die schnelle Antwort! Das sonstige Einkommen des Antragstellers ist Altersrente. Wenn alle bisher geltend gemachten Beträge abgezogen werden, dann ist das einzusetzende Einkommen zwar noch zu hoch um Beratungshilfe zu gewähren; es könnte aber sein, dass dann noch Werbungskosten (Fahrtkosten) zum Ort der Ehrenamtstätigkeit geltend gemacht werden und deshalb kam die Frage auf, ob ich diese dann berücksichtigen muss, wenn die Ehrenamtspauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. :/

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!