Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Beratungshilfeantrag:
Der Antragsteller erhält für ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale von 200,00 Euro.
Nach MüKOZPO/Wache ZPO § 115 Rn. 38 ist diese Pauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Im Antrag wurden aber die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer geltend gemacht.
Abzugsfähig sind ja die Aufwendungen, die mit Erzielung des Einkommens verbunden sind.
Da die Ehrenamtspauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, würde ich auch keine Werbungskosten abziehen. Liege ich hier richtig?
Vielen Dank vorab!