Guten Morgen,
zu einem Problem finde ich keine Rechtsprechung.
Es wird Beratungshilfe beantragt in einer Mietsache. Die Wohnung wird von 2 Personen gemietet. Beide arbeiten (keine SGB Leistungen), aber eine Person hat so geringes Einkommen, dass Beratungshilfe bewilligt werden könnte. Die zweite Person liegt über der Einkommensgrenze. Auch wenn man beide zusammenrechnet kommt man über die Einkommensgrenze.
Geschickterweise stellt aber nur der mittellose Mieter den Antrag auf Beratungshilfe.
Kann jetzt bewilligt werden oder nicht???
Danke für die Hilfe.