Pflicht zur Schlussrechnung durch Vereinsbetreuer

  • Hallo zusammen,

    meine Kollegen und ich schlagen und aktuell mit einer Betreuerin herum und ich wollte mal nach eurer Meinung fragen. Situation ist folgende:

    Die Betreuerin hat bei einem Betreuungsverein gearbeitet und war in etwa 20 Verfahren als Mitarbeiterin des Betreuungsvereins zur Betreuerin bestellt worden ("Frau XY als Mitarbeiterin des Z-Vereins wird zur Betreuerin bestellt", so steht das hier eigentlich immer im Beschluss wenn ein Vereinsbetreuer bestellt ist). Im Sommer 2022 hat sie ihre Anstellung bei dem Verein gekündigt und der Verein und sie selber haben darum gebeten, die Betreuerin aus allen Verfahren zu entlassen. Das haben wir dann auch in allen Verfahren gemacht und überall Betreuerwechsel durchgeführt. Die dann ehemalige Betreuerin war dann zunächst eine Weile krank, weshalb wir in diesen ganzen Verfahren großzügige Fristen für Schlussberichte und Schlussrechnungen gesetzt haben.

    Im Dezember meldete sich der Betreuungsverein und teilte mit, dass die ehem. Betreuerin wohl wieder gesund ist und nun einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dem Verein sei es aber nicht möglich die Schlussrechnungen etc. einzureichen, weil teils Unterlagen fehlen und weil die ehem. Betreuerin wohl auch nicht mehr mit dem Verein redet, geschweige denn noch Unterlagen übergeben will.

    Unserer Meinung nach ist ohnehin nicht der Verein sondern die ehem. Betreuerin persönlich für die Schlussrechnung verantwortlich. Schließlich war auch sie und nicht der Verein als Betreuer bestellt. Daher haben wir sie auch nochmal angeschrieben, wo sie ja jetzt wohl wieder gesund ist und ihr mitgeteilt, sie soll jetzt bitte alles einreichen. Nachdem sie einige Wochen keine Reaktion gezeigt hat, hat sie sich jetzt einen Anwalt genommen, der das Gericht darum bittet mitzuteilen, warum nicht der Verein die Schlussrechnung machen muss.

    Jetzt schwanken wir ein bisschen, ob wir da nicht noch das alte Recht anwenden sollten, oder das Neue. Aber unabhängig davon, haben wir auch noch keine Textstelle o.ä. gefunden, wonach der Betreuungsverein diese Aufgaben übernehmen muss. Hat das hier schon mal jemand gehört? Oder sind wir etwa völlig auf dem Holzweg und die Frau muss wirklich nichts mehr machen?

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Gedanken dazu :)

  • Bestellt ist die Vereinsbetreuerin als natürliche Person und nicht der Betreuungsverein. Dementsprechend ist auch die (ehemalige) Vereinsbetreuerin selbst zur Einreichung des Schlussrechnung verpflichtet.

    Der Betreuungsverein hat "nur" Aufsichtspflichten als Arbeitgeber der Vereinsbetreuerin, weshalb ein Vereinsbetreuer auch befreit ist.

    Zur Frage ob altes oder neues Recht:

    das haben wir hier im Forum schon viel diskutiert ohne uns einig zu werden. Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass in so einem Fall altes Recht maßgeblich ist, weil ich keine Grundlage für ein Erlöschen des Anspruchs auf Schlussrechnung sehe.

    Du kannst jetzt im Rahmen eines Zwangsgeld zumindest eine landgerichtliche Entscheidung erwirken :D

  • Danke dafür, da fühlen wir uns direkt sicherer ;)

    Es hat aber nicht noch jemand zufällig eine gute Entscheidung oder Kommentarstelle, die sich mit der Problematik (auch gerne zu altem Recht) mal auseinander gesetzt hat?

  • Es hat aber nicht noch jemand zufällig eine gute Entscheidung oder Kommentarstelle, die sich mit der Problematik (auch gerne zu altem Recht) mal auseinander gesetzt hat?

    Ich gehe mal davon aus, dass du das auf die Verpflichtung zur Einreichung durch den Betreuer selbst beziehst:

    Unter anderem MüKo 8. Auflage Rn. 16 zu § 1897 BGB und BeckOGK (Stand 01.02.2022) Rn. 15 ebenfalls zu § 1897 BGB.

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