• Ich habe einen Kirchenaustritt, der vor einem Notar erklärt wurde. Eine Vorschussrechnung wurde erstellt (NRW) , aber der Vorschuss wird trotz Erinnerung nicht gezahlt. Kann ich denn die Bescheinigung trotzdem erteilen und ändert sich etwas an der Wirksamkeit??

  • Zwar besteht Vorauszahlungspflicht, aber die Wirksamkeit hängt nicht von der Zahlung ab. Ich würde die Nachrichten an Kirche und EMA versenden und die Kosten zum Soll stellen. Die Bescheinigung würde ich bei der Akte lassen und diese weglegen. Wenn der Notar die Bescheinigung anmahnt, kann man gucken, ob die Kosten gezahlt sind und die Bescheinigung ggf. an den Notar senden.

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