Der Betroffene hat aus seiner privaten Unfallversicherung 30.000,00 € erhalten.
Nun bin ich am überlegen, ob der Betroffene dadurch vermögend geworden ist und die Vergütung des Betreuers selber zahlen muss.
Oder ist die Zahlung aus der privaten Unfallversicherung wie Schmerzensgeld anzusehen. Dieses wird als Vermögenswert nicht berücksichtigt.