Guten Morgen,
ich brauche einmal Hilfe. Ich bin gespannt, was Ihr dazu sagt.
Es soll eine Übertragung von Vater auf Sohn vorgenommen werden. In dem Grundbuch ist ein Nacherbenvermerk eingetragen, wonach der Vater der Vorerbe und seine Abkömmlinge die Nacherben sind. Der Vater ist 80 Jahre alt. Hatte insgesamt 3 Kinder. Zwei sind bereits in jungen Jahren vorverstorben. Laut Gesetz, könnte der Vater noch adoptieren, was die Löschung des Nacherbenvermerk schwierig gestalten lässt.
Ich habe es mir aber jetzt so gedacht, dass der Vater die Übertragung vornimmt. Ein Pfleger für die unbekannten Nacherben auftritt und die Löschung mitbeantragt. Die Idee ist, dass der Vater eine eidesstattliche Versicherung dahin abgibt, dass derzeit keine weiteren Kinder vorhanden sind. Er und sein Sohn dann einen Erbvertrag oder Ergänzung zu einem bisherigen Testament beurkunden lassen, in dem gesagt wird, dass für den Fall, dass der Vater noch Kinder adoptieren sollte, für die Übertragung ein entsprechende Ausgleichszahlung nach dem Tod an die ggfls. dann vorhandenen Nacherben zu erbringen ist. Hintergrund der Übertragung ist, dass die Ehefrau von dem Sohn abgesichert sein soll.
Vielen Dank.