Hallo zusammen,
der Notar hat in seinem Antrag den Grundstückswert x angegeben.
Der Rechtspflegerkollege ist nach Erledigung des Verfahrens für die Kostenberechnung von einem deutlich höheren Wert y ausgegangen. Der Wert y entspricht dem Bodenrichtwert.
Der Antragsteller und Kostenschuldner hat nun Rechtmittel gegen den Kostenwert eingelegt und den deutlich niedrigeren Wert z genannt.
Der Bezirksrevisor hat Stellung genommen und gesagt, die Kostenberechnung des Rechtspflegers sei nicht zu beanstanden.
Jetzt liegt mir das Verfahren zur Entscheidung auf dem Tisch. Kann ich einfach über das Rechtsmittel entscheiden oder muss ich ein Wertfestsetzungsverfahren einleiten? Bisher wurde kein Antrag auf Wertfestsetzung gestellt. Wie wäre der Ablauf eines Wertfestsetzungsverfahrens?
Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar!