Hallo zusammen,
vielleicht ist es einfach noch zu früh, aber ich kriege da einfach keinen Kopf dran:
Erbvertrag zwischen Eheleuten. Ich soll das Grundbuch nach Eintritt des ersten Erbfalls berichtigen.
Gegenseitigen Erbeinsetzung. Der überlebende Ehegatte soll die Stellung eines befreiten Vorerben haben. Nacherbe ist der gemeinsame Sohn, ersatzweise dessen Abkömmlinge. Der Nacherbfall tritt mit dem Tode des Vorerben ein. So weit, so harmlos.
Darüber hinaus wird aber angeordnet, dass das bewegliche Vermögen, also insbesondere Geld, "nicht den Beschränkungen der Nacherbfolge unterworfen" sein soll. Es soll "dem Überlebenden uneingeschränkt verbleiben". Ich meine, das geht nicht. Vor- und Nacherbfolge kann nicht hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände (nicht) angeordnet werden. Und wenn sie angeordnet ist, dann gelten die normalen Beschränkungen. Wenn dem so ist, stellt sich für mich die Frage, wie ich das alternativ auslegen soll (ich tendiere zu Vorausvermächtnis, aber weiß man's?) Ohne Ermittlungen wohl nicht möglich. Damit wäre ich bei einem Erbschein?
Dann kommt der nächste Passus: Verstirbt der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls, ohne eheliche Abkömmlinge zu hinterlassen (1) oder macht unser Sohn nach dem Erstversterbenden den Pflichtteil geltend (2) wandelt sich die Vorerbschaft in eine Vollerbschaft um.
1 heißt für mich: erst mit Eintritt des Nacherbfalls - also Tod des Vorerben - steht fest, ob der Vorerbe (für eine logische Sekunde) Vollerbe wird.
Bei Alternative 2 kann sich schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Vorerbschaft in eine Vollerbschaft wandeln.
Vielleicht habe ich schlecht gesucht, aber diese Konstellation habe ich in keiner Kommentierung gefunden. Irgendwie kommt mir das komisch vor, auch wenn ich es nicht richtig packen kann.
Vielleicht kann mir jemand von euch auf die Sprünge helfen...