Pfändungsschutzkonto und private Krankenversicherung

  • Hallo,

    die Problematik kommt bestimmt häufiger vor und mich würde interessieren, wie ihr das handhabt.

    Ich habe einen Schuldner mit P-Konto, der privat krankenversichert ist. Auf das Konto gehen also immer wieder die Erstattungsbeträge für Arztrechnungen etc ein. Es ist beantragt, alleErstattungen der privaten Krankenversicherung auf dem Konto freizugeben. Würdet ihr das machen? Und wenn ja, nach welcher Vorschrift (§§ 906 II ZPO i.V.m. 850b oder 851 ZPO?)

    Danke :)

  • Geht leider nach wie vor nicht.

    Insbesondere Titulierungen wie "sämtliche Gutschriften der XY Krankenversicherung haben dem Schuldner pfandfrei zu verbleiben" halte ich für unzulässig, da von der Krankenversicherung auch pfändbare Zahlungen kommen könnten (z.B. Beitragsrückerstattungen).

    Ich habe es bei einem schwer kranken Schuldner seinerzeit so gemacht, dass ich einen Musterbeschluss mit einer Erstattungstabelle entworfen und ein wenig gesammelt habe. Dann habe ich alle zwei Wochen 5-10 Erstattungen auf einmal freigegeben. Das hat den Aufwand zumindest etwas reduziert.

    Am Ende des Verfahrens hatte die Akte dennoch um 800 Blatt.

    Da seinerzeit keiner der Beteiligten mehr Interesse an der ausufernden Pfändungsschutzgeschichte hatte, habe ich einen Abgeltungsvergleich vorgeschlagen (Schuldner zahlt jetzt einen Betrag x und auf die Restforderung wird verzichtet). Das wurde damals dann von beiden Parteien dankend angenommen, da der Aufwand der Kontenpfändung den Nutzen weit überstiegen hat.

  • Hmm. Ich hatte daran gedacht in den Tenor aufzunehmen, dass alle eingehenden Erstattungsbeträge der xy Krankenversicherung mit dem Verwendungszweck "KV Nr xy" sowie "Leistungsabrechnung" freigegeben werden und diese pauschale Freigabe zumindest zeitlich zu begrenzen (12 oder 24 Monate). Damit dürfte man es schon auf die gewollten Beträge einschränken können. Gläubiger hat sich zu dem Antrag des Schuldners nicht geäußert.

  • wurde hier ergebnisoffen diskutiert:

    Jalu
    15. November 2021 um 13:18
  • wurde hier ergebnisoffen diskutiert:

    Jalu
    15. November 2021 um 13:18

    Ich handhabe es auch nach wie vor so, wie im zitierten Thread von mir beschrieben und gebe die Zahlungen der PKV allgemein frei. So sieht es auch unser Landgericht hier. Von daher gab es für mich keinen Grund meine Bearbeitungsweise zu ändern.

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