Hallo,
die Problematik kommt bestimmt häufiger vor und mich würde interessieren, wie ihr das handhabt.
Ich habe einen Schuldner mit P-Konto, der privat krankenversichert ist. Auf das Konto gehen also immer wieder die Erstattungsbeträge für Arztrechnungen etc ein. Es ist beantragt, alleErstattungen der privaten Krankenversicherung auf dem Konto freizugeben. Würdet ihr das machen? Und wenn ja, nach welcher Vorschrift (§§ 906 II ZPO i.V.m. 850b oder 851 ZPO?)
Danke