Hallo zusammen,
ich habe hier eine AG (Stammkapital 100.000,-€), die bei der Hauptversammlung die Kapitalerhöhung auf 200.000,-€ beschlossen hat.
Dem AR wurde Befugnis erteilt nach der Durchführung der Erhöhung den GsV anzupassen.
Im GsV gibt es ein (noch nicht ausgenutztes) genehmigtes Kapital i.H.v. 20.000,-€ auf 120.000,-€.
Der AR hat nun beschlossen, dass der GsV dahingehend lauten soll, das durch das genehmigte Kapital von 20.000,-€ auf 220.000,-€ erhöht werden kann.
Ist das folgerichtig oder "verfällt" das genehmigte Kapital dadurch, dass der ursprüngliche Nennbetrag des Kapitals nun schon überschritten ist?