Ich soll eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eintragen in der es der Berechtigten
a) erlaubt wird auf dem dienenden Grundstück eine Heizungsanlage zu errichten....
b) der jeweilige Eigentümer unterlässt es Anlagen zur Erzeugung von Strom für Raumheizung und Warmwasserbereitung auf dem Grundstück zu errichten und zu betreiben oder durch Dritte errichten und betreiben zu lassen. Er unterlässt es ferner, außerhalb des Grundstücks erzeugte Wärme von Dritten zu beziehen.
a) ist unproblematisch aber bei b) bin ich unsicher.
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 25.2.2020 1 W 296/19 ist das so möglich.
Nach älteren Entscheidungen z.B. von 1976 (BayObLG 2 Z 91/75 und Kommentierung im Münchener Kommentar zu § 1018 BGB geht es nicht.
Wie handhabt ihr das und kann mir jemand weiterhelfen?
Und wie würde der Eintragungstext lauten?