Hallo allerseits,
ich unterliege eventuell einem Denkfehler und brauche bitte eine Meinung
Im GB eingetragen ist im BV unter lfd. Nr. 1 ein Grundstück, unter Nr. 2/zu1 ein nach § 3 GBO gebuchter Miteigentumsanteil an einem dienenden Grundstück.
Es soll eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, auf BV Nr. 1. Damit schaffe ich doch Verwirrung, oder?
Zudem dürfte eine Eintragung auf BV 1 und 2/zu1 ebenfalls nicht möglich sein, da ja ein Gesamtrecht entstehen würde.
Habe ich da einen Denkfehler?
Dank euch und schonmal ein schönes Wochenende!