Belastung des herrschenden Grundstücks mit Zwangssicherungshypothek möglich?

  • Hallo allerseits,

    ich unterliege eventuell einem Denkfehler und brauche bitte eine Meinung :)

    Im GB eingetragen ist im BV unter lfd. Nr. 1 ein Grundstück, unter Nr. 2/zu1 ein nach § 3 GBO gebuchter Miteigentumsanteil an einem dienenden Grundstück.

    Es soll eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, auf BV Nr. 1. Damit schaffe ich doch Verwirrung, oder?

    Zudem dürfte eine Eintragung auf BV 1 und 2/zu1 ebenfalls nicht möglich sein, da ja ein Gesamtrecht entstehen würde.

    Habe ich da einen Denkfehler?

    Dank euch und schonmal ein schönes Wochenende!

  • Der dienende MEA ist doch nur die besondere Form der Buchung des Grundstücks, von dem er Teil ist. Dieses ist separat belastbar und das herrschende Grundstück ebenfalls. Die Eintragung ist unproblematisch. Ich sehe kein Verwirrungsproblem, da wir hier nicht im Bereich der Grundstücksvereinigung sind, die Du vielleicht im Hinterkopf hast.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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