Mir stellt sich folgende Frage:
In einem (einzelnen) Grundbuch soll eine Gesamtgrundschuld gelöscht werden. Hinsichtlich dieses Rechts wurden bereits diverse Vermerke wegen der Mithaftentlassung anderer Grundstücke eingetragen.
Wenn ich jetzt die Grundschuld in "meinem" GB-Blatt aufgrund Pfandfreigabe lösche, müssen/sollen/dürfen dann neben der Grundschuld auch die Vermerke über die Mithaftentlassungen gerötet werden?
Eine konkrete Antwort fand ich leider trotz Recherche nicht.