Von meinem Vorgänger habe ich es übernommen, bei der Beendigung einer Pflegschaft aufgrund Volljährigkeit einen Beschluss (Rechtsmittel Beschwerde) zu erlassen und diesen der Mutter, dem Vater und dem Pfleger zuzustellen . Eine Zustellung an den Pflegling erfolgte nicht.
In einem aktuellen Fall habe ich es genau wie oben beschrieben gemacht.
Nun ist die Zustellung an die Mutter nicht möglich, da keine aktuelle Anschrift dieser bekannt ist.
Aus diesem Anlass habe ich mich gefragt, ob die bisherige Verfahrensweise im Haus überhaupt richtig bzw. notwendig war.
1) Ist bei Beendigung der Pflegschaft aufgrund Volljährigkeit des Pfleglings überhaupt ein Beschluss erforderlich?
2) Wenn ja, welches Rechtsmittel steht den Empfängern hiergegen zu?
3) Wenn ja, an wen musss überhaupt zugestellt werden?