Welches Gericht ist für die Verlängerung einer Gewaltschutzanordnung zuständig, wenn nach Erlass dieser Anordnung sämtliche Parteien den Wohnort in einen anderen Gerichtsbezirk verlagern?
Verlängerung Gewaltschutz
-
-
Kai
27. April 2023 um 07:54 Hat das Thema aus dem Forum Smalltalk nach Familie und Vormundschaft verschoben. -
Puh - schwierig.
In den Kommentierungen habe ich dazu auf die Schnelle nichts gefunden.
Geht es um die Antragsaufnahme auf der RAST?
Dann würde ich den Antrag im Zweifelsfall aufnehmen und hilfsweise, sollte sich das angerufene Gericht für örtlich nicht zuständig halten, die Verweisung an das AG XY ohne vorherige Anhörung beantragen...
-
Nachdem es ja schon ein Verfahren gibt, ändert sich die Zuständigkeit durch späteren Wechsel des Wohnorts (der nach § 211 FamFG nicht mal unbedingt ausschlaggebend ist) erstmal nicht - allerdings kann unter Berücksichtigung von § 211 FamFG eine Abgabe nach § 4 FamFG erfolgen.
-
Vielen Dank, in den Kommentierungen hatte ich auch nichts gefunden, da ist das Rechtspflegerforum immer eine gute Hilfe.....
Die Vorgehensweise von Puqepy finde ich sinnvoll, ich werde das Gericht einbeziehen, welches die Gewaltschutzanordnung erlassen hat.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!