Es gab dazu schon frühere Threads, aber meines Wissens ist die Frage noch nicht klar beantwortet worden.
Im Laufe der Vormundschaft verschwindet das Mündel und taucht nach einiger Zeit im Ausland wieder auf.
In einem meiner Fälle ist der Aufenthalt in Frankreich bekannt, in einem anderen wurde das als vermisst gemeldete Mündel offenbar durch die Polizei auf irgendwelchen Fotos im Internet festgestellt, die in Polen aufgenommen wurden.
Bei letzterem Fall kann ich keinen gewöhnlichen Aufenthalt feststellen, der junge Mann muss ja nicht an dem Ort leben, an dem die Bilder gemacht worden.
In dem anderen Fall stellt sich die Frage nach einer Abgabe. Das Jugendamt möchte als Vormund entlassen werden, ich würde das Verfahren ebenfalls abgeben. Aber an wen muss ich mich dafür wenden?