Guten Tag,
ich bin Anwärterin in BW und habe eine Frage bzw. ein Anliegen:
Ich habe im Jahr 2021 mein Studium gestartet und bereits da meine Lebenszeit-Bestätigung vom Arzt bekommen und muss soweit ich weiß nicht mehr zum Amtsarzt in einem Jahr wenn es von auf Widerruf zur Probe übergeht.
Nun habe ich aktuell eine schwierige Phase (familiär) und möchte gerne therapeutische Hilfe wahrnehmen und weiß, dass das ein Pflasterstein bei der Verbeamtung sein kann. Im Übrigen hab ich seit einem Jahr eine chronische Krankheit, die aber gut im Griff ist.
Jetzt frage ich mich, ob das LBV meine Diagnosen weitergeben darf oder muss ich das nicht befürchten?
Im Übrigen würde mich interessieren, wie bei euch der Übergang von Widerruf auf Probe abgelaufen ist. Gerne mit Bundesland