Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe den passenden Thread nicht übersehen.
Ich habe eine Gesellschaft, bei der positive Kenntnis (bei mir und der Gesellschaft) besteht, dass ein Gesellschafter nicht mehr erreichbar (respektive tot, aufgrund des Geburtsjahres) ist.
Der GF wendet ein, dass sich kein Erbe bislang bei ihm gemeldet habe. Ich gehe davon aus, dass trotzdem Einreichungspflicht für eine berichtigte Liste besteht (mit dem entsprechenden Rechercheaufwand seitens der Gesellschaft).
Wie seht ihr das?