Hallo Leute,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch bei folgender Fallkonstellation:
Das hiesige Land L hat im vereinfachten Unterhaltsverfahren einen Titel erwirkt aufgrund Vorschusszahlungen an Kind K.
Jetzt kommt ein anderes Bundesland B und möchte den Titel gerne für 2 Monate auf sich umgeschrieben haben, weil in dieser Zeit B statt L Unterhaltsvorschuss an das K gezahlt hat. Begründet wird der Antrag natürllich mit § 7 UhVorschG.
An sich klingt das ja soweit auch alles schlüssig und wenn ich die Klausel erteilen würde, wäre das praktische Ergebnis auch richtig (= B kann für die 2 Monate vollstrecken und L nicht).
ABER rechtlich habe ich hier ein Problem:
B ist Rechtsnachfolger des K und nicht des Titelgläubigers L. Also genau genommen ist ja der Titel im Nachhinein falsch geworden für die 2 Monate.
Gibt es hierfür eine "saubere" Lösung? In der Literatur finde ich immer nur den Fall, dass eine Titel für das Land auf das Kind umgeschrieben werden kann. Das leuchtet mir auch ein. Aber auf ein anderes Land??
Please send help!
LG und Danke schonmal
- Zahira