Einigungsgebühr bei gegenseitiger Berufungsrücknahme?

  • Liebe Gemeinde, nur eine kurze Frage mit der Bitte um Mithilfe:

    Sowohl der Kläger als auch der Beklagte legen gegen ein nur teilweise stattgebendes Urteil Berufung ein. Im Termin finden sie keine Einigung, so dass ein Verkündungstermin bestimmt wird. Der Beklagte sagt aber zu, seine Berufung zurückzunehmen, wenn auch der Kläger seine Berufung zurücknimmt. Demenstprechend erklären der Kläger und dann auch der Beklagte noch vor dem Verkündungstermin jeweils Berufungsrücknahme. Anfall der Einigungsgebühr?

    Aus meinem Bauch heraus wohl eher nicht. Nach Nr. 1000 VV RVG fällt keine Einigungsgebühr an, wenn sich die Einigung ausschließlich darauf beschränkt, dass "der Hauptanspruch anerkannt oder ... auf ihn verzichtet wird". Hier handelt es sich faktisch nur um einen Teilverzicht des Klägers und um ein Teilanerkenntnis des Beklagten. Auf der anderen Seite sind beide dergestalt miteinander verknüpft, dass der Verzicht das Anerkenntnis zur Folge hat und ohne die eine Rücknahme auch die andere nicht erfolgt wäre. Dadurch kommt es im Ergebnis zu der vom Gesetz begünstigten Gesamterledigung der Streitigkeit. Aber reicht das?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Für die Einigung dahingehend, dass jeweils die Berufung zurückgenommen wird, fällt m.E. eine Einigungsgebühr an.

    Auf der anderen Seite sind beide dergestalt miteinander verknüpft, dass der Verzicht das Anerkenntnis zur Folge hat und ohne die eine Rücknahme auch die andere nicht erfolgt wäre.

    Und damit beschränkt sich die Einigung nicht auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht.

  • Entscheidend ist, dass ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Und das sehe ich hier, wenn es heißt: nimmst du die Berufung zurück, nehme ich sie auch zurück.

  • Danke Wobder, das passt wie die Faust aufs Auge. Auch hier haben wir eine ähnliche Quote der beiden Berufungen zueinander, so dass nach deren Rücknahme auch eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergehen wird.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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