Ich mache noch nicht allzu lang Zwangsvollstreckung; bislang habe ich auch eher keine Probleme mit Titeln gehabt. Aber bei diesem stelle ich mir schon eine Frage:
Titel ist ein VB, erlassen 1994
Tituliert ist ein Betrag von ca. 26.000 DM (Miete für Zeit Mitte August '93 bis Ende Juli '94) nebst 5 % Zinsen p.a. aus der jeweils fälligen Mietschuld.
Gläubiger beantragt jetzt den Erlass eines Pfübs mit Zinsen jeweils aus (vermutlich) den Monatsmieten.
mEn ist der Betrag, aus welchem die Zinsen geltend gemacht werden, aber nicht eindeutig bestimmbar. Wie seht ihr das?
Vollstreckt wurde in der Vergangenheit schon und auch bereits ein Pfüb vor über 10 Jahren erlassen.