Hallo liebe Kolleg*innen,
ich habe hier den Fall, dass ein Schuldner vom Jobcenter eine Einmalzahlung für eine Wohnungserstausstattung auf sein Konto erhalten hat. Die Schuldnerberatungsstelle hat die Unpfändbarkeit dieser Einmalzahlung bescheinigt. Die Bank erkennt diese Bescheinigung nicht an, da der Schuldner auch Unterhaltspfändungen hat, bei denen nach §§ 906 Abs. 1, 850d ZPO ein abweichender pfändungsfreier Betrag festgesetzt wurde. Es wird eine Freigabe durch das Gericht verlangt. In meinen Augen ist das nicht zulässig, die Unpfändbarkeit dieser Einmalzahlung ist doch bereits bescheinigt, der Einmalbetrag ist zusätzlich zu den unpfändbaren Sockelbeträgen (egal, ob nach § 899 ZPO oder 906 Abs. 1 i.V.m. 850d ZPO festgelegt) dem Schuldner auszuzahlen. Oder sehe ich das falsch? Kennt jemand Rechtsprechung dazu?
Vielen Dank!!