Hallo zusammen,
mir liegt folgender Fall vor:
Im Grundbuch ist die XYZ GmbH & Co. KG eingetragen. Gemäß Registerauszug war phG die XYZ GmbH. Geschäftsführer der GmbH sowie einziger Kommanditist der KG war A.
Am 20.12.2017 ist beim Handelsregister zu beiden Unternehmen die Anmeldung eingegangen, dass das jeweilige Unternehmen zum 31.12.2017 aufgelöst wird und A zum Liquidator bestellt wird.
Am 02.01.2018 wird die Auflösung der Gesellschaft bei der GmbH eingetragen.
Am 15.01.2018 wird die Auflösung der Gesellschaft bei der KG eingetragen.
Am 17.02.2021 ist beim Handelsregister zu beiden Unternehmen die Anmeldung eingegangen, dass die jeweilige Liquidation beendet ist und die Gesellschaft erloschen ist. Bei der GmbH wird u.a. noch versichert, dass Vermögen der Gesellschaft nicht mehr vorhanden ist. Zur KG gibt es eine solche Erklärung nicht.
Am 18.02.2021 wird die Beendigung der Liquidation bei der KG eingetragen.
Am 09.06.2021 wird die Beendigung der Liquidation bei der GmbH eingetragen.
Nun zum grundbuchrechtlichen Teil:
Mir wird nun vom Notar ein Dokument mit folgenden Erklärungen eingereicht:
Der Komplementär (= GmbH) ist aufgrund Erlöschens aus der KG ausgetreten. Das Vermögen der KG sei damit aufgrund Gesamtrechtsnachfolge auf den alleinigen Kommanditisten A übergegangen. Dieser ist nunmehr verstorben, die Erben beantragen Grundbuchberichtigung.
Ich halte diese Behauptung des Notars für falsch. Laut Schöner/Stöber Rn. 985b greift findet die Anwachsung auf den letzten Kommanditisten bei liquidationslosem Ausscheiden aller anderen Gesellschafter statt. Eben dieser Fall liegt bei mir ja aber nicht vor.
Nach meinem Verständnis müsste, da sich nach Beendigung der Liquidation herausgestellt hat, dass doch noch Vermögen vorhanden ist, eine Nachtragsliquidation stattfinden.
Hatte hier schon einmal jemand diesen Fall? Wie seht ihr das?