Handelsregisteranmeldung/Unterschriftsbeglaubigung Portugal

  • Liebes Forum,

    folgenden Fall würde ich gerne vorab klären:

    Der Geschäftssitz einer GmbH soll sich ändern (der Satzungssitz bleibt unverändert). Es reicht also eine einfache Handelsregisteranmeldung. Die GF sind jedoch in Portugal ansässig.

    Meine Idee ist nun, dass die HRA in Portugal in Anwesenheit eines portugiesischen Notars (oder Rechtsanwalts, der auch beglaubigen darf) unterschrieben wird, der dies beglaubigt und mit einer Apostille zu uns schickt. Wir bescheinigen dann nach § 21 BNotO, stellen die Eintragungsfähigkeit nach § 378 Abs. 3 FamFG fest und reichen beim HR ein.

    Ist dies ein gangbarer Weg?

    Besten Dank schonmal für die Antworten :) !

    Grüße

    AssRpfl

  • Ich würde mich noch mit der Einreichung beauftragen und bevollmächtigen lassen.

    Und in deutscher Sprache sollte das auch sein (ob das in Portugal geht weiß ich nicht, die spanischen Kollegen weigern sich regelmäßig, Dinge zu unterschreiben, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder der jeweiligen Regionalsprache abgefaßt sind.

    Alternativ: Deutsches Konsulat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich würde mich noch mit der Einreichung beauftragen und bevollmächtigen lassen.

    Und in deutscher Sprache sollte das auch sein (ob das in Portugal geht weiß ich nicht, die spanischen Kollegen weigern sich regelmäßig, Dinge zu unterschreiben, die in einer anderen Sprache als Spanisch oder der jeweiligen Regionalsprache abgefaßt sind.

    Alternativ: Deutsches Konsulat.

    Ich würde es zweispaltig machen (deutsch und englisch). Die Beauftragung und Bevollmächtigung ist eine gute Idee :-)!

    Das nächste Konsulat ist wohl weit weg und die Wartezeiten sind sehr lang...

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