Liebes Forum,
folgenden Fall würde ich gerne vorab klären:
Der Geschäftssitz einer GmbH soll sich ändern (der Satzungssitz bleibt unverändert). Es reicht also eine einfache Handelsregisteranmeldung. Die GF sind jedoch in Portugal ansässig.
Meine Idee ist nun, dass die HRA in Portugal in Anwesenheit eines portugiesischen Notars (oder Rechtsanwalts, der auch beglaubigen darf) unterschrieben wird, der dies beglaubigt und mit einer Apostille zu uns schickt. Wir bescheinigen dann nach § 21 BNotO, stellen die Eintragungsfähigkeit nach § 378 Abs. 3 FamFG fest und reichen beim HR ein.
Ist dies ein gangbarer Weg?
Besten Dank schonmal für die Antworten !
Grüße
AssRpfl