Hallo zusammen,
Es wurde eine Kontopfändung ausgebracht.
Der Schuldner trägt vor, dass der Sockelbetrag auf dem P-Konto niedriger ist, als der pfänbare Betrag lt. Pfändungstabelle.
Er beantragt entsprechende Erhöhung des Sockelbetrages bei der Bank.
Beim Arbeitgeber (an der Quelle) wurde bislang nicht gepfändet.
Besteht hier für die Erhöhung ein Rechtsanspruch oder sind die Nachteile bewusst vom Gesetzgeber ausgeblendet worden?
Rechtsprechung hierzu habe ich leider nicht gefunden.