Die elterliche Sorge wurde durch richterlichen Beschluss wieder vollständig auf die Mutter alleine übertragen.
Der Beschluss wurde mir in meinem Pflegschaftsverfahren vorgelegt, ich habe einen Abschlussbericht beim Jugendamt als Pfleger angefordert, der von diesem vorgelegt wurde.
In der Zwischenzeit wurde im Hauptsacheverfahren vom Kindsvater fristgerecht Beschwerde eingelegt. Die Akte wurde zur Entscheidung hierüber an das OLG vorgelegt. Die Beschwerde und die Aktenvorlage wurden dem Jugendamt im Hauptsacheverfahren nicht mitgeteilt. Ich würde dies dem Jugendamt mit dem Hinweis mitteilen, dass die Pflegschaft noch laufend ist, das Jugendamt also noch Pfleger ist.
Im Hauptsacheverfahren habe ich aber gesehen, dass der Kindsmutter die Beschwerde vom Richter auch nicht mitgeteilt wurde. Ich weiß nicht, ob das so vorgesehen ist oder nicht. Klar ist, dass die Kindsmutter mangels Rechtskraft der Rückübertragungsentscheidung nicht davon ausgehen kann, dass Sie wieder Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge ist. Die Frage ist aber, ob Sie das auch weiß. Oder hat mich das alles nicht zu interessieren und ich mache nur die vorgenannten Mitteilung an das Jugendamt?