Guten Morgen,
ich habe im Rahmen von zwei Erbscheinsanträgen zu prüfen, wer aufgrund des handschriftlichen Testaments als Erbe eingesetzt wurde.
Die Eheleute sind innerhalb kurzer Zeit hintereinander verstorben. Erst die Frau, dann der Mann. Sie haben ein handschriftliches Testament hinterlassen:
"Wir, die Eheleute Y und Z, setzen X als Alleinerben über unser gesamtes Vermögen ein."
Die Eheleute haben keine Kinder und es gibt nur einen Bruder des Ehemannes. Der Erbschein nach dem zuletztverstorbenen Ehemann ist klar.
X stellt nunmehr auch einen ESA nach der Ehefrau und erklärt darin, dass entweder direkt X Erbe geworden ist, weil die Eheleute ggf. wollten, dass X jeweils nach beiden Eheleuten erbt. Hilfsweise wird der Antrag gestellt, dass nach der Ehefrau erstmal der Ehemann Erbe geworden ist, weil das Testament so ausgelegt werden könnte, dass X erst am Ende (unser gesamtes Vermögen) als Schlusserbe eingesetzt ist und man davon ausgehen könne, dass erstmal der Überlebende erben sollte.
Leider finde ich hierzu trotz eingehender Suche keine Rechtsprechung. Hat jemand hierzu Rspr. oder eine Meinung?
Danke!