Hallo ihr,
ich habe hier in der Verwahrung eine Eheurkunde. Nun bestellt sich für die Ehefrau ein Rechtsanwalt, welcher die Herausgabe der Originalurkunde verlangt.
Tendenziell würde ich mir eh erst einmal die Vollmacht vorlegen lassen und fragen aus welchen Gründen die Herausgabe beantragt wird.
Aber geht das denn grundsätzlich überhaupt? Hattet ihr sowas schonmal?
LG