Herausgabe einer Originalurkunde

  • Hallo ihr,

    ich habe hier in der Verwahrung eine Eheurkunde. Nun bestellt sich für die Ehefrau ein Rechtsanwalt, welcher die Herausgabe der Originalurkunde verlangt.

    Tendenziell würde ich mir eh erst einmal die Vollmacht vorlegen lassen und fragen aus welchen Gründen die Herausgabe beantragt wird.

    Aber geht das denn grundsätzlich überhaupt? Hattet ihr sowas schonmal?

    LG

  • Woran erkennst Du das? Im SV #1 steht eindeutig "Verwahrung einer Eheurkunde".

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es war eine Frage (die in der Tat unglücklich formuliert ist).
    Ich wollte wissen, ob in dem SV ein Begriff nicht sauber verwendet wurde und notarielle Urkunde über eine Ehe (=Ehe- oder Güterrechtsvertrag) als Eheurkunde bezeichnet wurde. Ich kenne nämlich nur Gerichte, die im Rahmen von § 51 BNotO (notarielle) Urkunden verwahren, aber keins, das Eheurkunden (im standesamtlichen Sinne) "verwahrt"...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Klassisches Mißverständnis. :einermein

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Dann bleibt es bei § 45 BeurkG - die Urkunde kann nicht herausgegeben werden.

    (siehe z.B. LG Rostock, 23.05.2008, 9 T 8/07 und LG Siegen, 16.11.2018, 4 T 184/18 - dort jeweils: vorübergehende (!) Abgabe an Schriftsachverständige zur Untersuchung einer Unterschrift, Rostock: geht, Siegen: geht nicht.)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!