Wir bestellen hier vermehrt bei Vereinsbetreuern den Betreuungsverein als Verhinderungsbetreuer.
Aber auch bei ehrenamtlichen Betreuern kommt es immer häufiger zur Bestellung des Betreuungsvereins als Verhinderungsbetreuer, mit dem der Ehrenamtler die Vereinbarung über die Begleitung und Unterstützung abgeschlossen hat.
Nunmehr laufen hier Anzeigen mit folgendem Inhalt ein:
Es wird die Verhinderung angezeigt. Der Betreuer B kann die Betreuung derzeit nicht ausführen. Der Verein benennt deshalb den Betreuer C als Mitarbeiter des Vereins zum Verhinderungsbetreuer und zeigt die Verhinderung an.
Es ist mir unbekannt, dass diese Anzeige Pflicht ist.
Was tun als Gericht: Verfügen "zu den Akten".
Besteht auch eine "Verpflichtung", das Ende der Verhinderung anzuzeigen. Eine solche Anzeige wurde bisher nicht eingereicht.
Bislang wurde weder die Verhinderung durch Urlaub des bestellten Betreuers noch die Beendigung des Urlaubs durch den Verhinderungsbetreuer "zur Anzeige gebracht".