hallo,
ich bin ganz neu in Strafe und habe hier niemanden zum Fragen, da die Kollegin, die es vorher machte, erkrankt ist und ich das bis zu ihrer Rückkehr ersatzweise übernehmen darf.
Folgender Sachverhalt:
einstweilige Einstellung mit diversen Ausflagen
den Auflagen ist der Angeklagte nachgekommen
Verfahren generell eingestellt.
Richter hat verfügt, dass der Beschluss an diverse Beteiligte versandt wird und dann Frist: 2 Wochen. Das wars.
Ich Frage mich, was muss ich tun? Geschäftsstelle meinte Abschlussverfügung. Aber muss der Richter nicht die Vollstreckung für beendet/erledigt erklären? Er ist doch der Vollstreckungsleiter bisher. Und warum muss ich die Abschlussverfügung machen. Kein Rpfl,. hat vorher die Akte zu Gesicht bekommen. Wonach bin ich plötzlich zuständig.
Wäre lieb, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. Gern mir auch Paragraphen um die Ohren hauen.
Dankeschön