Verfahren eingestellt - Warum Vorlage an RPfl

  • hallo,

    ich bin ganz neu in Strafe und habe hier niemanden zum Fragen, da die Kollegin, die es vorher machte, erkrankt ist und ich das bis zu ihrer Rückkehr ersatzweise übernehmen darf.

    Folgender Sachverhalt:

    einstweilige Einstellung mit diversen Ausflagen

    den Auflagen ist der Angeklagte nachgekommen

    Verfahren generell eingestellt.

    Richter hat verfügt, dass der Beschluss an diverse Beteiligte versandt wird und dann Frist: 2 Wochen. Das wars.

    Ich Frage mich, was muss ich tun? Geschäftsstelle meinte Abschlussverfügung. Aber muss der Richter nicht die Vollstreckung für beendet/erledigt erklären? Er ist doch der Vollstreckungsleiter bisher. Und warum muss ich die Abschlussverfügung machen. Kein Rpfl,. hat vorher die Akte zu Gesicht bekommen. Wonach bin ich plötzlich zuständig.

    Wäre lieb, wenn mir jemand Licht ins Dunkel bringen könnte. Gern mir auch Paragraphen um die Ohren hauen. :)

    Dankeschön

  • Ja, das denke ich auch, dass die Akte wieder der Richter bekommt. Wenn der Richter vorher zuständig war und er eine Frist verfügt hat, bekommt er die Akte um nach der Frist das zu tun, was er sich vorgenommen hat.

  • Vielen Dank Dirk

    Ich habe mir die Akten zurück geholt und frage erst mal nach einer internen Geschäftsanweisung. Aber wie ich unser Gericht so kenne, bekomme ich zur Antwort, wurde schon immer so gemacht. Aber warum, wird mir keiner sagen können.

  • Schon immer so gemacht heißt hier dann UdG. Wir hatten hier früher eine Übertragung auf dem Rpfl durch Geschäftsanweisung. Auf Weisung von ganz oben musste das dann abgeschafft werden, weil das jeweilige Personal auch seine jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

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