da uns eine Kollegin verlassen hat, hab ich das große Glück die Hinterlegungssache zu vertreten.
Bei uns im Haus hat leider ansonsten auch noch keiner Hinterlegung gemacht..
Der Hinterleger hat bereits einen Betrag aus einer Teilungsversteigerung wg. mangelnder Einigung hinterlegt.
Nunmehr sind dem Hinterleger noch Zinsen aus dem Verfahren zugeteilt worden. Bedarf es hier nunmehr eines erneuten Antrages oder kann die Hinterlegung zur ersten Hinterlegung erfolgen?
§ 8 Abs. 6 HintG (BW) sagt hierzu, bei weiteren Hinterlegungen in der selben Angelgenheit kann auf den ersten Antrag Bezug genommen werden.
Ich verstehe das so, dass es dann ausreichend ist, wenn der Hinterleger mir unter dem ersten Aktenzeichen mitteilt: "Unter Bezugnahme auf unseren Antrag vom ... soll ein weiterer Betrag in Höhe von xxx.xxx,xx € hinterlegt werden".
Sehe ich das richtig?
Mus dann eine erneue Annahmeanordnung erlassen werden?
Vielen Dank!