Weitere Hinterlegung § 8 Abs. 6 HintG (BW)

  • da uns eine Kollegin verlassen hat, hab ich das große Glück die Hinterlegungssache zu vertreten.

    Bei uns im Haus hat leider ansonsten auch noch keiner Hinterlegung gemacht..

    Der Hinterleger hat bereits einen Betrag aus einer Teilungsversteigerung wg. mangelnder Einigung hinterlegt.

    Nunmehr sind dem Hinterleger noch Zinsen aus dem Verfahren zugeteilt worden. Bedarf es hier nunmehr eines erneuten Antrages oder kann die Hinterlegung zur ersten Hinterlegung erfolgen?

    § 8 Abs. 6 HintG (BW) sagt hierzu, bei weiteren Hinterlegungen in der selben Angelgenheit kann auf den ersten Antrag Bezug genommen werden.

    Ich verstehe das so, dass es dann ausreichend ist, wenn der Hinterleger mir unter dem ersten Aktenzeichen mitteilt: "Unter Bezugnahme auf unseren Antrag vom ... soll ein weiterer Betrag in Höhe von xxx.xxx,xx € hinterlegt werden".

    Sehe ich das richtig?

    Mus dann eine erneue Annahmeanordnung erlassen werden?

    Vielen Dank!

  • Für NRW (und ich gehe davon aus, BW tut sich insofern nichts) liegst du damit richtig.

    Und eine neue Annahmeanordnung musst du machen. Dann nicht als "neue Masse", sondern zu der dir schon bekannten GHB-Nummer (oder wie auch immer das bei euch heißt :) )

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich meine, es kommt darauf an. Was konkret hinterlegt wird. Und wer hinterlegt.

    "Teilungsversteigerung wg. mangelnder Einigung" klingt danach, dass das Gericht nach dem Verteilungstermin hinterlegt hat.

    "Nunmehr sind dem Hinterleger noch Zinsen aus dem Verfahren zugeteilt worden" klingt danach, dass es nicht das Gericht war. Und wieso "nunmehr"? Nachträglich?

    Falls Deine Frage doch noch nicht ganz geklärt ist, bitte ich um nähere Angaben zum Sachverhalt. Ich kenne das so, dass sich die Beteiligten entweder einigen, dann gibt es keine Hinterlegung (außer einer teilt keine Bankverbindung mit) oder nicht einigen, dann hinterlegt das Gericht. Dass das nach und nach kommt, verstehe ich auch nicht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Der Bank (Hinterleger) wurde ein Betrag auf die Grundschuld zugeteilt. Die zugrundliegende Forderung war jedoch nicht mehr valutiert, sodass es der Betrag den urspr. Eigentümern zusteht. Nachträglich kam es zu einer weiteren Zuteilung von Zinsen.

    Die ursprg. Eigentümer sind verstritten und erklären keine Einigung (und werden es vermutlich auch nicht).

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