Hallo ihr Profis,
ich bin neu in der Materie und stehe auf dem Schlauch.
Es wird eine Genehmigung beantragt betr. einer Schenkung von Opa an den minderjährigen Enkel.
Geschenkt wird ein Geldbetrag - zweckgebunden zum Kauf eines Grundbesitzes.
Mir liegt ein Vertragsentwurf vor, in welchem sowohl der Verkauf des GB von einem Dritten an den Enkel als auch die zweckgebundene Schenkung von Opa an den Enkel beurkundet werden soll.
Nach welchen Vorschriften ergibt sich eurer Meinung nach das Genehmigungserfordernis?
Es wird gleichzeitig beantragt, einen Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger einzusetzen.
Danke und Grüße
Nerliner