Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ein Miteigentümer ist verstorben. Das Nachlassgericht hat die Erbfolge in mehreren Teilerbscheinen festgestellt, die insgesamt nun ein Ganzes ergeben. U. a. wurde ein Mindestteilerbschein aus 2013 für die Erben A und B zu je mindestens 1/8 vorgelegt.
Die Erben A und B haben ihren Erbanteil im Jahre 2021 auf C übertragen. In der notariellen Urkunde lautet die Formulierung "übertragen ihren unter Pkt. a) aufgeführten Erbteil am Nachlass von..." . Unter a) wurde der Erbteil bezeichnet mit "Erbteil nach... zu mindestens 1/8".
Im Jahre 2022 wurde durch das Nachlassgericht ein weiterer Mindestteilerbschein zugunsten von A und B "zu mindestens weiteren 1/24-Anteil" erteilt.
Der notarielle Antrag lautet auf Grundbuchberichtigung und Vollzug der Erbanteilsübertragung.
Meine Frage: Ist die Erbanteilsübertragung insgesamt erfolgt oder nur hinsichtlich des 1/8-Erbanteil? M. E. kann ein Erbanteil nur insgesamt übertragen werden. Müsste der Notar noch einen Nachtrag zu seiner Urkunde fassen oder kann ich im Wege der Auslegung von einer vollständigen Erbanteilsübertragung ausgehen, da im Vertrag vom Erbanteils zu mindestens 1/8 gesprochen wird.