Der Gerichtsvollzieher möchte Gelder hinterlegen, die er bei einer Räumung aufgefunden hat. Offenbar hatte der Räumungsschuldner mehrere kleine Wohnungen bzw. Zimmer vermietet. Die Namen der Mieter sind dem Gericht jedoch nicht bekannt. In mehreren "Wohneinheiten" wurde Bargeld aufgefunden. Dieses möchte der Gerichtsvollzieher nunmehr hinterlegen (durch getrennte Anträge).
Frage: Besteht ein Hinterlegungsgrund?
Ein Annahmeverzug scheidet ja schon mal aus, da die Empfangsberechtigten nicht in Verzug gesetzt wurden.
Wenn für unbekannte Berechtigte hinterlegt wird gem. § 372 BGB - wer ist möglicher Empfangsberechtigter?
Oder wäre das Geld an den Räumungsschuldner auszkehren durch den Gerichtsvollzieher?
Ich frage mich auch, wie die Sache weitergehen könnte, wenn gar keine schriftlichen Mietverträge vorliegen (weiß ich nicht sicher - könnte aber möglicherweise sein).
Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe