Kontenpfändung
Schuldnerin hat ein Pfändungsschutzkonto
Eröffnung Insolvenzverfahren ein paar Monate später
Nun beantragt der Insolvenzverwalter, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzuheben, da ihm nicht erlaubt sei, ein Sonderkonto auf den Namen des Insolvenzverwalters zu eröffnen.
Er beruft sich auf den Beschluss des BGH vom 07.02.2019 zu IX ZR 47/18.
Insolvenzverwalter müsste somit -laut seinem Vortrag- ein Konto auf den Namen der Schuldnerin eröffnen, das dann natürlich der Pfändung unterläge.
Für mich völlig neue Probleme.
Müsste doch sehr häufig vorkommen, nicht?
Liegt der Insolvenzverwalter richtig?
Hebt ihr tatsächlich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf?
Es sträubt sich ganz viel bei mir.
Kann nicht die Schuldnerin das Guthaben von ihrem Pfändungsschutzkonto auf das neue Konto überweisen und gleichzeitig das alte Konto nicht mehr als Pfändungsschutzkonto führen, dafür dann das neu eingerichtete Konto?
Zu umständlich?
Wurde das hier bereits thematisiert? Suchfunktion schweigt sich aus