Vollmacht für Erben / Aufgebotsverfahren unbek. Erben

  • Hallo zusammen,

    in einer Erbschaftsangelegenheit, welche bereits seid mehreren Jahren anhängig ist, wurde ein Aufgebotsverfahren zur Ausschl. möglicher Erbberechtigter nach dem FamFG durchlaufen. Innerhalb der im Aufgebot benannten Frist hat sich ein Erbenermittler gemeldet. Dieser gibt nunmehr an, Nachforschungen angestellt zu haben und von den drei Personen, zwei ausfindig gemacht zu haben. Zur Beschaffung der Urkunden würde jedoch eine Vollmacht durch das Gericht benötigt. Dieses Vorgehen wundert mich ein wenig. Kennt jemand von Ihnen ähnlich gelagerte Fälle? In der Vollmacht ist explizit erwähnt, dass das Amtsgericht keine Kosten trägt.

    Eine weitergehende Frage, die sich nunmehr anschließt: Bis zur Klärung / Nachweisung durch den o.g. Erbenermittler dürfte der Erbscheinsantrag in der Hauptsache zu verfristen sein, da andernfalls ja ggf. ein "falscher" ES in Umlauf gebracht würde. Seht ihr das auch? Die Erteilung des ES könnte sich somit ja noch monatelang hinziehen.

    Den Erbschein hat Hauptsacheverfahren hat übrigens ebenfalls eine Erbenermittlung gestellt.

    Vielen Dank für die Hilfe :)

  • ... Bis zur Klärung / Nachweisung durch den o.g. Erbenermittler dürfte der Erbscheinsantrag in der Hauptsache zu verfristen sein, da andernfalls ja ggf. ein "falscher" ES in Umlauf gebracht würde. Seht ihr das auch? Die Erteilung des ES könnte sich somit ja noch monatelang hinziehen.

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    Sehe ich auch so. Wenn es noch monatelang dauert, ist das eben so. Wenn sich die Sache sowieso schon seit Jahren hinzieht, kommt es da auch nicht mehr drauf an.

  • ... Zur Beschaffung der Urkunden würde jedoch eine Vollmacht durch das Gericht benötigt. Dieses Vorgehen wundert mich ein wenig. Kennt jemand von Ihnen ähnlich gelagerte Fälle? In der Vollmacht ist explizit erwähnt, dass das Amtsgericht keine Kosten trägt.

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    Das leuchtet mir durchaus ein. Ich kann mich dunkel erinnern, so eine Vollmacht mal unterschrieben zu haben. Allerdings war es eine Vollmacht ohne jedes Rubrum, also eine de-facto-Generalvollmacht. So nicht! Daher habe ich händisch "In der Nachlasssache des N.N...." hinzugesetzt.

  • ... Zur Beschaffung der Urkunden würde jedoch eine Vollmacht durch das Gericht benötigt. Dieses Vorgehen wundert mich ein wenig. Kennt jemand von Ihnen ähnlich gelagerte Fälle? In der Vollmacht ist explizit erwähnt, dass das Amtsgericht keine Kosten trägt.

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    Das leuchtet mir durchaus ein. Ich kann mich dunkel erinnern, so eine Vollmacht mal unterschrieben zu haben. Allerdings war es eine Vollmacht ohne jedes Rubrum, also eine de-facto-Generalvollmacht. So nicht! Daher habe ich händisch "In der Nachlasssache des N.N...." hinzugesetzt.

    Danke :(Y)

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