Hallo zusammen,
macher derzeit nur vertretungsweise Verwaltung und die Wachtmeisterei ist mit folgender Frage an mich herangetreten:
Ein Gerichtsvollzieher in unserem Bezirk hat ein privates Unternehmen mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt. Die wollen nun nach § 181 Abs. 1 Satz 1 ZPO bei uns ersatzweise hinterlegen. Beim ersten Durchlesen der Vorschrift und der Kommentierung meine ich aber, dass die Post und andere private Dienstleister nach Satz 2 verfahren müssen, und das Schriftstück andereweitig niederlegen müssen. Nur eben am Ort des Amtsgerichts. Aber das AG ist m.E. nicht richtig.
Dienstleister meint "haben wir immer schon so gemacht" .
Habt ihr Meinungen oder gar Erfahrungen?