Abtretung ohne Briefvorlage

  • Vor 10 Jahren wurde von einer für die Sparkasse eingetragenen Briefgrundschuld über 500.000 Euro ein Teilbetrag von 200.000 Euro an die Raiffeisenbank abgetreten. Die Abtretung wurde im Grundbuch eingetragen, obwohl der Brief nicht vorlag.

    Jetzt wird an die Sparkasse von der Raiffeisenbank ein Teilbetrag von 100.000 Euro aus den 200.000 Euro abgetreten. Die Sparkasse legt den Brief über 500.000 Euro vor. Teilbriefbildung ist von der Raiffeisenbank beantragt.

    Einfach eintragen, die damalige Abtretung auf dem Stammbrief vermerken und einen Teilbrief über 100.000 Euro bilden?

    Oder muss ich wegen der unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragenen Teilabtretung was beachten?

  • Die Teilabtretung (samt Teilung des Rechts) kann nur materiell wirksam sein, wenn sich die Sparkasse seinerzeit im Besitz des Briefs befunden hat und - ohne Teilbriefbildung - ein Übergabesurrogat vorgelegen hat. Das ist nicht nachgewiesen. Dass die Sparkasse heute den Brief besitzt, ist für das Erfordernis des damaligen Briefbesitzes ohne Belang.

  • Das wird sich auch nicht nachweisen lassen. Beide Sachen könnten die beiden Beteiligten lediglich erklären/behaupten. Aber zu § 53 GBO komme ich auch nicht, weil die bloße Möglichkeit einer Divergenz zwischen materieller Rechtslage und Buchinhalt hierfür nicht ausreicht (sagt der Beck in RNr. 32 zu § 53).

  • Wenn jemand bei einem Briefrecht ohne Briefvorlage bewilligt, dann ergibt sich kein Unterschied zu dem Sachverhalt, bei welchem im Hinblick auf ein Buchrecht jemand bewilligt, der nicht als Gläubiger eingetragen ist. In beiden Fällen kommt die Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB nicht zum Zuge und aus Sicht des Grundbuchamts bedeutet dies, dass in beiden Fällen ein Nichtberechtigter bewilligt hat.

    Und Du kommst nicht zu § 53 GBO?

    Weshalb genehmigt die Sparkasse, die ja im Besitz des Briefs ist, nicht einfach die seinerzeitige Teilabtretung? Die Sparkasse ist siegelführend und hat kein Problem mit der Erstellung einer kostenfreien Bewilligung.

  • Hat sie (zumindest regelmäßig hier) doch, weil ihr niemand die immensen Kosten, die ihr dadurch entstehen, ersetzt...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke, dann hab ich das mit der materiellen Rechtslage nicht/falsch verstanden. Beim Buchrecht weiß ich, dass der Zedent nicht Gläubiger ist, beim Briefrecht könnte er es materiellrechtlich sein. Aber für die Bewilligungsberechtigung damals nützt mir das nichts. Die Sparkasse sträubt sich bei uns nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!