Vor 10 Jahren wurde von einer für die Sparkasse eingetragenen Briefgrundschuld über 500.000 Euro ein Teilbetrag von 200.000 Euro an die Raiffeisenbank abgetreten. Die Abtretung wurde im Grundbuch eingetragen, obwohl der Brief nicht vorlag.
Jetzt wird an die Sparkasse von der Raiffeisenbank ein Teilbetrag von 100.000 Euro aus den 200.000 Euro abgetreten. Die Sparkasse legt den Brief über 500.000 Euro vor. Teilbriefbildung ist von der Raiffeisenbank beantragt.
Einfach eintragen, die damalige Abtretung auf dem Stammbrief vermerken und einen Teilbrief über 100.000 Euro bilden?
Oder muss ich wegen der unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eingetragenen Teilabtretung was beachten?