Erhöhung der Betreuervergütung

  • Ich verstehe bis heute nicht weshalb man das Ganze so verkompliziert.

    Bei Beamten etc. gings ja auch ganz einfach.

    Da gab es eine Einmalzahlung und der Rest der 3000 Euro kommt in Raten.

    Wäre doch so einfach alles:

    Eine Einmalzahlung von Summe X (60,-€ bei 50 Betreuungen = 3000 €) pro am Tag X geführte Betreuung und alles wäre schnell und unbürokratisch gelöst.

    Ein einmaliger Vergütungsantrag, eine einmalige Bearbeitung und Auszahlung und fertig.

    Ich verstehe auch gar nicht warum die Berufsverbände mit so einem, für alle Beteiligten am einfachsten zu realisierenden Vorschlag, nicht aufgetreten sind.

  • Wäre doch so einfach alles:

    Eine Einmalzahlung von Summe X (60,-€ bei 50 Betreuungen = 3000 €) pro am Tag X geführte Betreuung und alles wäre schnell und unbürokratisch gelöst.

    Ein einmaliger Vergütungsantrag, eine einmalige Bearbeitung und Auszahlung und fertig.

    Das wäre nicht praktikabel.

    Die 50 Betreuungen in deinem Fall würden vermutlich bei mehreren Amtsgerichten geführt. Dann wäre schon die Frage, welches Gericht da was auszahlt.

    Wenn man die Auszahlung stattdessen an die Stammbehörden delegieren würde (die haben ja insoweit Kenntnis) würde sich das Problem stellen, dass diese gar nicht die Infrastruktur haben um die Auszahlungen zu veranlassen. Zudem dürften die keinen Zugriff auf den Justizhaushalt haben.

    Macht die Auszahlung das Amtsgericht am Wohnsitz des Betreuers, könnte es insbesondere in Grenzregionen Fälle geben, in denen Land A Zahlungen für Betreuungen leistet, die aktuell vom Betreuer in Land B geführt werden. Dann müssten sich die Länder über etwaige Ausgleichsansprüche einigen.

    Außerdem würde die Regelung je nach Stichtag Fehlanreize schaffen (z.B. mehr Betreuungen zu übernehmen, als man leisten kann und dann nach dem Stichtag Anträge auf Betreuerwechsel stellen).

  • Bei Arbeitnehmern (und Beamten) gibts nur ein Beschäftigungsverhältnis. „Arbeitgeber“ der Betreuer sind aber die einzelnen Betreuten; und auch wenn die Statistik anders aussieht, grundsätzlich ist der einzelne Betreute der Zahlungspflichtige.

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