Ein durch die Betreuerin abgeschlossener Grundstückskaufvertrag wird eingereicht ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung. Der Notar hat keine Doppelvollmacht.
Ich habe sowohl die Genehmigung als auch den Nachweis des Wirksamwerdens (Mitteilung an Betreuer und anderen Vertragsteil, § 1856 I BGB) nachgefordert.
Jetzt reicht der Notar die Genehmigung und eine Bestätigung der Betreuerin nach, wonach diese die Genehmigung in Empfang genommen und dem anderen Vertragsteil mitgeteilt hat.
Diese Bestätigung ist allerdings nur mit Unterschrift und Stempel der Betreuungsbehörde versehen.
Das reicht doch nicht aus ?! Hier gilt doch auch § 29 GBO.
Reicht es, wenn die Unterschrift der Betreuerin beglaubigt wird oder muss auch noch der Zugang an den Vertragspartner nachgewiesen werden (ZU ?) ?