Hinterleger hat zu viel einbezahlt - was nun?

  • Hallo liebes Forum,

    in einer Hinterlegungssache (Hinterlegung für unbekannte Erben nach Nachlasspflegschaft) hat der Hinterleger rund 100 € mehr eingezahlt als im Antrag und in der Annahmeanordnung angegeben. Eventuell ist nach Antragstellung noch irgendwo Geld aufgetaucht. Weiß vielleicht jemand, was jetzt zu tun ist? Muss ich beim Hinterleger nachträglich einen Antrag auf Annahme für den zusätzlichen Betrag anfordern?

    Viele Grüße

  • Es ist Sache des Hinterlegers, sich um sein Geld zu kümmern. Dich interessiert nur, ob die geforderte Summe da ist. Das Gericht bekommt aus meiner Sicht eher (lediglich) ein Buchungsproblem, wenn Geld da ist, für das es keinen Annahmegrund gibt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Einfach beim Hinterleger nachfragen, ob sich der Betrag geändert hat. Wenn ja, soll er seinen Antrag formlos ergänzen, und nach dessen Eingang Annahmeanordnung über den neuen Betrag mit der Antragsergänzung verbinden.

    Ansonsten wird - wie von FED beschrieben - die HL-Kasse ins Dreieck springen.

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