Eine Grundschuld ist für A, B und C zu je 1/3 Anteil eingetragen. Von A ist aktuell und auch in naher Zukunft keine Löschungsbewilligung zu bekommen. Beantragt ist die Löschung bzgl. der Gläubiger B und C unter Vorlage je einer Löschungsbewilligung ("bewillige die Löschung des Rechtes III/X) des B und des C.
Diesen Fall hatte ich noch nicht und bin ziemlich ratlos. Brauche ich Löschungsbewilligungen, in denen B und C die Löschung ihres rechnerischen Drittels bewilligen? Lösche ich die Gläubiger B und C und setze 2/3 des Grundschuldbetrages in Spalte 2 ab ... oder muss das Recht geteilt und dann teilweise gelöscht werden?
Ich weiß nicht, ob die Frage zu "blöd" ist, denn ich habe hier im Forum nichts darüber gefunden.