58 JustG NRW - Aufgebotsfrist für Fälle nach § 1162 BGB

  • Arbeite in NRW. Kann das denn stimmen?: "Die in § 57 Abs. 1 Satz 2 JustG NRW verlängerte Aufgebotsfrist dürfte auf Grund des Wortlauts des § 58 Abs. 1 JustG NRW für Aufgebote nach § 1162 BGB keine Anwendung finden."

    Ich habe bislang für verloren gegangene Hypo./GS-Briefe immer eine Frist von drei Monaten angesetzt ... :(

    Wie macht ihr es?

    Schon mal DANKE für eure Rückmeldungen!

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Solle gerade eine Stellungnahme auf Grund einer Zuschrift aus der notariellen Praxis schreiben ... die "Praxis" möchte eine 6-wöchige Frist, im Vorlageschreiben vom OLG wird darauf hingewiesen, dass bei 1162er die Anwendung der verlängerte Mindestaufgebotsfrist eh schon fraglich sei, Hinweis auf eine Kommentarstelle in BeckOK GVG/Vierhegge, 20. Edition Stand 15.08.2023, § 58 JustG NRW, Rn. 2. ...

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

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