Arbeite in NRW. Kann das denn stimmen?: "Die in § 57 Abs. 1 Satz 2 JustG NRW verlängerte Aufgebotsfrist dürfte auf Grund des Wortlauts des § 58 Abs. 1 JustG NRW für Aufgebote nach § 1162 BGB keine Anwendung finden."
Ich habe bislang für verloren gegangene Hypo./GS-Briefe immer eine Frist von drei Monaten angesetzt ...
Wie macht ihr es?
Schon mal DANKE für eure Rückmeldungen!