Bedingungseintritt vor Eintragung

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten von A, aufschiebend bedingt auf den Tod von B.

    Durch ein anderes Verfahren ist hier bekannt, dass B inzwischen verstorben ist, entsprechende Nachweise liegen allerdings nicht vor (Nachprüfung konnte nur durch Abfrage des Melderegisters erfolgen).

    Kann ich den Nießbrauch nun unbedingt eintragen oder trage ich dennoch bedingt ein?

  • Mit der Eintragung eines unbedingten Nießbrauchs würdest Du vom Antrag abweichen. Also solltest Du dem Antragsteller Deine Erkenntnisse mitteilen und die entsprechende Änderung des Antrags anheim stellen.

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