Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten von A, aufschiebend bedingt auf den Tod von B.
Durch ein anderes Verfahren ist hier bekannt, dass B inzwischen verstorben ist, entsprechende Nachweise liegen allerdings nicht vor (Nachprüfung konnte nur durch Abfrage des Melderegisters erfolgen).
Kann ich den Nießbrauch nun unbedingt eintragen oder trage ich dennoch bedingt ein?