Moin,
wir haben gerade folgendes Problem:
Gläubiger möchte einen vollstreckbaren Tabellenauszug. Wir haben den Titel angefordert. Dieser ist aber nicht mehr auffindbar. Eigentlich benötigen wir natürlich das Original zum Entwerten. Aber jetzt stellt sich uns die Frage, ob der Gläubiger tatsächlich eine Zweitausfertigung beim Ursprungsgericht anfordern muss, oder ob wir so die vollstreckbare erteilen können (möglicherweise nach Anhörung des Schuldners).
Wie handhabt Ihr diesen Fall (wenn Ihr den schon mal hattet)?