Zustellung Anhörung im Bußgeldverfahren aus Slowenien

  • Ich habe hier ein Ersuchen der Stadtpolizeibehörde L*** in Slowenien, die ersucht eine Anhörung in einem Bußgeldverfahren zuzustellen.

    Fragen:

    1. Bin ich überhaupt zuständig, da es sich ja nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt?
    2. Welche Vorschriften sind maßgebend?
    3. In welcher Form habe ich den Bußgeldbescheid zuzustellen (wenn ich denn zuständig bin)?

    Das Ersuchen ist vom 10.07.2023 und hat schon eine kleine Odyssee hinter sich. 8)

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

  • Grubu 1. Dezember 2023 um 08:42

    Hat den Titel des Themas von „Zustellung Bußgeldbescheid aus Slowenien“ zu „Zustellung Anhörung im Bußgeldverfahren aus Slowenien“ geändert.
  • Schaue hier

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • okay. Eigentlich nicht. Es ist die Seite der EU. https://www.ejn-crimjust.europa.eu/ejn2021/AtlasChooseCountry/DE

    Da suchst du dir das Land raus, die Nr. A.23 klickst du an, dann wählst du den nächsten Punkt aus. Die Antwort kannst du nur aus der Akte entnehmen. Wenn ja, ist es gleich die StA, wenn nein, musst du noch die PLZ eingeben und dann wird dir die zuständige Behörde ausgeworfen. In der Regel ist das die StA.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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