Trotz ausgiebiger Lektüre bin ich zu keinem Ergebnis gekommen und bitte als Anfänger um eure Hilfe zu folgendem Fall:
Es wurde ein Übergabevertrag mit Auflassung geschlossen und neben der Eintragung der Eigentumsumschreibung auch die Löschung einer Grunddienstbarkeit durch den Übergeber unter Bezugnahme auf die Grundakten beantragt.
Es handelt sich dabei um ein vor Jahrzehnten eingetragenes Geh- und Fahrtrecht zu Lasten der Flurstücke 100 und 101, eingetragen in GB-Blatt 500. Flurstück 100 wurde vor einigen Jahren veräußert und unter Mitübernahme der Grunddienstbarkeit auf das neue Grundbuchblatt Nr. 1000 übertragen. Gegenstand des aktuellen Übergabevertrages ist ein weiteres Grundstück, das im GB-Blatt Nr. 500 eingetragen ist, in dem sich ursprünglich auch Flurstück 100 befand.
Das Flurstück 101 ist nirgends mehr eingetragen.
Laut Angaben des aktuellen Eigentümers in der notariellen Urkunde/Übergabevertrag sei vor langer Zeit das Flurstück 101 mit dem Flurstück 100 verschmolzen worden. Daher könne die Löschung der Grunddienstbarkeit im Blatt Nr. 500 erfolgen und werde beantragt.
(Vor einigen Jahrzehnten erfolgte anlässlich der Umstellung auf die maschinelle Grundbuchführung die Neufassung der Grundbuchblätter. Am in diesem Zusammenhang eingetragenen Grundstücksbestand in Blatt Nr. 500 hat sich seitdem - mit Ausnahme der Abschreibung von Flurstück 100 infolge Veräußerung - nichts geändert. Das laut Grundbucheintragung ebenfalls mit dem Geh- und Fahrtrecht belastete Flurstück 101 wurde damals nicht als Bestand eingetragen, möglicherweise weil es zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr existent war (vorherige Verschmelzung). Das Geh- und Fahrtrecht ("lastend an Flurstück 100 und 101") wurde wohl eingetragen, wie früher bewilligt, ohne die Veränderung/Verschmelzung der Flurstücke ersichtlich zu machen.)
Kann eine Löschung des Geh- und Fahrtrechtes im GB-Blatt Nr. 500 erfolgen? Welche Unterlagen müsste ich ggf. noch anfordern?
Vielen Dank für das Lesen des langen Beitrags und eure Hilfe.