Einreichung Urkunde in elektronischer Form

  • So ist es. Führt im Notariat auch zu Ärger, weil nicht elektronisch archiviert werden kann, und dann die Sondersammlung wächst, aber machen kann man da nix. Richtig heftig sind die Bauämter, die Leute, die vorschriftsmäßig mit A3 kommen, versuchen wegzuschicken ("zu viele Blätter, zu unübersichtlich").

    Aufteilungspläne nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung werden bei uns nicht zur Anlage der Teilungserklärung gemacht, sondern es wird verwiesen; dann muss m.E. auch nichts in die Sondersammlung.

  • So ist es. Führt im Notariat auch zu Ärger, weil nicht elektronisch archiviert werden kann, und dann die Sondersammlung wächst, aber machen kann man da nix. Richtig heftig sind die Bauämter, die Leute, die vorschriftsmäßig mit A3 kommen, versuchen wegzuschicken ("zu viele Blätter, zu unübersichtlich").

    Aufteilungspläne nebst Abgeschlossenheitsbescheinigung werden bei uns nicht zur Anlage der Teilungserklärung gemacht, sondern es wird verwiesen; dann muss m.E. auch nichts in die Sondersammlung.

    Da hier gerne nach Jahren nochmal nach Kopien alter Teilungserklärungen gefragt wird, und das Grundbuchamt in der Regel das nicht zeitnah (1-2 Monate) liefern kann, kommt es hier noch als Anlage in die Sondersammlung. Aber lästig ist es.

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  • Die Erfahrung von Tom trifft auch auf meinen Fall zu. Ein Bauamt hadert mit dem Format der Grösse DIN A3. Der Notar könne das nicht monieren. Als Grundbuchamt darf ich es nicht beanstanden, weil die AVA laut Kommentierung Teil des Verwaltungs- und nicht des Grundbuchverfahrens sei und das bayerische ERVV Ju die Vorlage auch zulässt. Und das soll mir auch recht sein, solange mir nur jemand sagt, wie ich es technisch so umsetzen kann, dass die Pläne Teil der eAkte werden und dabei leserlich bleiben. Ich hätte auch kein Problem damit, die Vorlage zum Scannen an eine zentrale Stelle zu schicken. Die Kollegen, die bei uns für die eAkte zuständig sind, wollen dem jetzt nachgehen.

  • Auch wenn es bei der Scanstelle nicht vorgesehen ist, softwaretechnisch kann man mit einem A4-Scanner auch ein A0-Dokument einscannen (sog. Stitching). Software hierzu ist kostenlos erhältlich. Hab ich bereits in einem Flurbereinigungsverfahren so gehandhabt.

  • Auch wenn es bei der Scanstelle nicht vorgesehen ist, softwaretechnisch kann man mit einem A4-Scanner auch ein A0-Dokument einscannen (sog. Stitching). Software hierzu ist kostenlos erhältlich. Hab ich bereits in einem Flurbereinigungsverfahren so gehandhabt.

    Unzulässig für Zwecke der elektronischen Archivierung

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